Wohnfläche berechnen
Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt, wie die Wohnfläche einer Wohnung korrekt berechnet wird. Nicht alle Flächen werden zu 100 % angerechnet:
| Bereich | Anrechnung |
|---|---|
| Normale Wohnräume (Raumhöhe ≥ 2m) | 100 % |
| Dachschräge: Raumhöhe 1–2 m | 50 % |
| Dachschräge: Raumhöhe < 1 m | 0 % |
| Balkon, Loggia, Terrasse | 25–50 % |
| Wintergarten (beheizt) | 100 % |
| Wintergarten (unbeheizt) | 50 % |
| Keller, Garage, Heizungsraum | 0 % |
Häufige Fragen
Warum ist die korrekte Wohnflächenberechnung wichtig?
Die Wohnfläche bestimmt die Miethöhe, die Betriebskosten und den Kaufpreis pro Quadratmeter. Eine falsch angegebene Wohnfläche kann zu Mietminderungen oder Streitigkeiten führen. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % kann der Mieter die Miete entsprechend mindern.
Werden Balkone zur Wohnfläche gezählt?
Ja, aber nur anteilig. Balkone, Loggien und Terrassen werden nach WoFlV in der Regel zu 25 % angerechnet. In besonderen Fällen (z.B. überdachter Balkon in guter Lage) kann die Anrechnung bis zu 50 % betragen.